Den offenen Stationsumbau in den Verkauf einordnen
Bei einem bereits mit Fernwärme versorgten Münchner Haus kann trotzdem ein eigener Umbau bevorstehen. Wird der vorhandene Dampfanschluss auf Heizwasser umgestellt, braucht die Übergabestation einen passenden technischen Zustand. Für einen Verkauf ist wichtig, welche Leistung noch aussteht und welche tatsächlich bereits nutzbar ist. Dieser Ratgeber betrifft diese konkrete Umrüstung. Er vergleicht keine allgemeinen Heizungsarten und behandelt keinen Kundenwechsel im Wärmeliefervertrag. Eine Grundstücksadresse wird keinem Umstelljahr zugeordnet. Maßgeblich bleiben die tatsächliche Anlage, das mitgeteilte Umstellfenster und die fachliche Beurteilung des vorgesehenen Umbaus.
Ein vorhandener Anschluss kann noch einen Medienwechsel vor sich haben
Die SWM unterscheiden in München das gewachsene Dampfnetz und später entstandene Heizwassernetze. Bei der beschriebenen Modernisierung wird eine bestehende Versorgung auf einen anderen Wärmeträger umgestellt. Ein Haus kann deshalb bereits Fernwärme erhalten und dennoch eine dafür nicht geeignete Übergabestation besitzen. Die Aussage Fernwärme vorhanden beantwortet die Frage nach dem verbleibenden Umbau nicht. Für einen Interessenten sind ein noch bestehender Dampfanschluss und eine bereits funktionierende Heizwasserstation verschiedene technische Ausgangslagen. Die Neuherstellung eines bislang fehlenden Netzanschlusses ist wiederum ein anderer Gegenstand. Eine allgemeine Gebietsdarstellung darf diese tatsächlichen Unterschiede am Verkaufsobjekt nicht ersetzen.
Der alte Dampfwärmetauscher eignet sich nicht für Heizwasserbetrieb
Nach der aktuellen SWM-Erläuterung kann der Wärmetauscher der vorhandenen Dampf-Übergabestation nicht im neuen Heizwasserbetrieb weiterverwendet werden. Vorgesehen ist der Austausch gegen eine Heizwasser-Kompaktstation. Damit geht es um eine reale technische Umrüstung und nicht nur um ein geändertes Wort auf der Versorgerrechnung. Ein Käufer, der die alte Station unverändert als bereits passende Anlage einpreist, würde einen noch ausstehenden Leistungsumfang übergehen. Umgekehrt beschreibt eine tatsächlich eingebaute neue Kompaktstation einen anderen baulichen Zustand. Für das Angebot muss erkennbar bleiben, ob eine solche Anlage erst vorgesehen, bereits montiert oder auch tatsächlich in Betrieb genommen worden ist.
Netzarbeiten und Eigentümerstation haben verschiedene Verantwortliche
Die SWM beschreiben zwei aufeinander abgestimmte Maßnahmen: Sie modernisieren die Fernwärmeleitungen in Straßen und Gehwegen bis zur Übergabestelle in den Heizungsräumen. Der Austausch der ungeeigneten Übergabestationen in den Gebäuden ist Aufgabe der Gebäudeeigentümer. Die Ankündigung eines Netzumbaus bedeutet deshalb nicht, dass damit bereits sämtliche Arbeiten am Haus erledigt werden. Für eine Verkaufsentscheidung sind verbleibende öffentliche Netzarbeiten und die noch eigene technische Leistung getrennt anzusetzen. Ein Interessent kann ein umgestelltes Netz vorfinden, während am angebotenen Gebäude noch eine Eigentümeraufgabe offen ist. Der erreichte Zustand beider Seiten muss zusammenpassen, bevor daraus eine tatsächlich nutzbare Wärmeversorgung wird.
Nicht jede Leitung im Gebäude gehört zum selben Leistungsbereich
Die seit Januar 2026 veröffentlichten ergänzenden SWM-Bedingungen unterscheiden die Übergabestelle und die kundenseitige Anlage. Für Heizwasser beschreiben sie grundsätzlich bestimmte Vorlauf- und Rücklauf-Absperrarmaturen im Heizraum als Grenze; die Armaturen bleiben SWM-Eigentum. Diese konkrete Schnittstelle ist mehr als die alltagssprachliche Trennung Straße und Haus. Bei einem Umbauangebot beeinflusst sie, welcher Anlagenabschnitt tatsächlich bearbeitet wird. Ein pauschaler Auftrag für den Fernwärmeanschluss kann ohne passende Abgrenzung unterschiedliche Leistungen meinen. Die veröffentlichte Regel wird hier nur für Konstellationen erläutert, in denen diese Bedingungen tatsächlich gelten; der individuelle Hausanschlussvertrag ist damit nicht geprüft.
Für alte Dampfanschlüsse enthält das Bedingungswerk eine besondere Grenze
Bei Dampfanschlüssen nennen die ergänzenden Bedingungen grundsätzlich eine Übergabestelle einen Meter im Heizraum. Für bis zum ersten Januar 2005 geschlossene Verträge und deren Nachfolgeverträge über das angeschlossene Objekt erhalten sie jedoch die bisherige Regel: einen Meter im Grundstück beziehungsweise Gebäude. Zwei vorhandene Dampfanschlüsse müssen deshalb nicht allein aufgrund desselben Mediums dieselbe vertragliche Schnittstelle haben. Für den Stationsumbau kann dieser Unterschied den tatsächlich zu behandelnden Leitungsabschnitt berühren. Eine neue pauschale Grenzbeschreibung darf nicht ungeprüft über den älteren Bestand gelegt werden. Aus dem Baujahr des Hauses allein ergibt sich das maßgebliche Vertragsdatum ebenfalls nicht.
Die notwendigen Primärteile bestimmen einen anderen Umfang als eine komplette Hausheizung
In ihren FAQ erklären die SWM, dass die unmittelbar mit dem Fernwärmenetz verbundenen Anlagenteile erneuert werden müssen. Als Beispiele nennen sie Wärmetauscher, Kompaktstation und Rohrleitungen von ihrer Liefergrenze bis zur Kompaktstation. Die Umstellung bedeutet damit nicht unterschiedslos, dass jede Wärmeverteilung und jede Regelung im ganzen Gebäude neu herzustellen wäre. Für den Vergleich von Verkaufsvarianten zählt der wirklich notwendige Umfang. Ein Käuferangebot, das einen vollständigen Hausheizungstausch voraussetzt, sollte nicht allein aus dem bevorstehenden Medienwechsel abgeleitet werden. Umgekehrt ist ein nur teilweise beschriebener Stationsauftrag kein Nachweis, dass alle für den neuen Betrieb erforderlichen Primärteile tatsächlich erfasst sind.
Eine geschlossene Sekundäranlage kann weiter nutzbar bleiben
Die SWM unterscheiden die nach dem Wärmetauscher liegenden sekundären Anlagenteile von den direkt mit dem Fernwärmenetz verbundenen Teilen. Bei einer geschlossenen Anlage können diese sekundären Teile nach ihrer Darstellung in der Regel weiterbetrieben werden. Das ist eine wichtige tatsächliche Voraussetzung und keine Freigabe jedes vorhandenen Systems. Eine weitere Änderung an der kundenseitigen Hausinstallation kann insbesondere dann nötig sein, wenn die geschlossene Ausdehnungsanlage fehlt. Für den Käufer bedeutet das: Die Erneuerung der Station und die Frage nach der Verwendbarkeit der übrigen Hausanlage gehören zusammen, ohne denselben Leistungsumfang zu beschreiben. Eine allgemeine Dampfnetzankündigung beantwortet den Zustand des konkreten Sekundärsystems noch nicht.
Netztemperaturen sind nicht automatisch die Temperaturen jedes Heizkörpers
Für das Heizwassernetz nennen die SWM eine anhand der Außentemperatur geregelte Vorlauftemperatur zwischen achtzig Grad im Sommer und hundert Grad im winterlichen Heizbetrieb. Diese Angaben betreffen das beschriebene Netz. Sie sind keine individuelle Berechnung der nach dem Wärmetauscher betriebenen Hausheizung. Die Trennung zwischen Netzseite und Sekundärsystem verhindert eine falsche Käuferannahme: Aus einem veröffentlichten Netztemperaturwert folgt nicht allein, dass eine bestimmte vorhandene Wärmeverteilung im Gebäude unverändert geeignet ist. Die jeweils nötigen Betriebs- und Auslegungsdaten gehören zur technischen Zuordnung der Station. Eine eigene Auslegung der Anlage wird aus diesen allgemeinen Zahlen nicht vorgenommen.
Die Rücklauftemperatur gehört zum künftigen technischen Betrieb
Nach der SWM-FAQ darf die Rücklauftemperatur nach der Umstellung höchstens vierzig Grad betragen. Die SWM erläutern, dass ein niedrigerer Rücklauf Wärmeverluste und die benötigte Umwälzmenge beeinflusst. Damit ist die neue Station nicht nur nach ihrem Aufstellmaß zu beurteilen. Auch ihr Zusammenspiel mit dem tatsächlichen System ist für den vorgesehenen Betrieb erheblich. Für einen Käufer ersetzt die bloße Bezeichnung neue Übergabestation deshalb keinen Nachweis der fachlich passenden Ausführung. Die Webseite verweist hierfür auf die zum Gebiet gehörenden Betriebsdaten und technischen Anschlussbedingungen. Eine allgemeine Temperaturangabe ersetzt diese objektbezogene technische Zuordnung nicht.
Eine frühere Temperaturausnahme lässt sich nicht beliebig fortschreiben
Die ergänzenden SWM-Bedingungen knüpfen die Rücklauftemperatur grundsätzlich an die zum jeweiligen Netzabschnitt bestimmten Betriebs- und Auslegungsdaten. Eine besondere Ausnahme nennen sie für Bestandsanlagen, die vor der ersten Inbetriebnahme der Zähler- und Reglerstrecke mit einem anderen Energieträger als Fernwärme versorgt wurden. Diese Ausnahme gilt nur, bis die Kundenanlage neu gebaut oder maßgeblich geändert wird. Ein Käufer darf daher einen früher möglicherweise abweichenden Betriebszustand nicht ohne Prüfung als dauerhaftes Merkmal der neuen Station voraussetzen. Ob genau diese Ausnahme bestand und welcher Eingriff eine maßgebliche Änderung darstellt, wird hier nicht für eine konkrete Anlage entschieden. Der technische Umfang des Stationsprojekts und die tatsächlich geltenden Bedingungen müssen zusammenpassen.
Eine erfolgreiche Netzumstellung ist noch keine Stationsinbetriebnahme
Die aktuellen SWM-Ablaufschemata trennen die Wiederverfügbarkeit des umgestellten Netzes von der Inbetriebnahme der neuen Übergabestation. Das Heizwassernetz wird im beschriebenen Einwochenablauf am Freitag um zwölf Uhr in Betrieb genommen; für die neue Kundenstation ist die Inbetriebnahme ab dem folgenden Montag möglich. Eine Aussage, das Netz laufe wieder, bestätigt also noch nicht die bereits laufende Hausstation. Beim Verkauf ist dieser Zwischenzustand erheblich: Eine fertig angekündigte öffentliche Umstellung und eine tatsächlich wieder nutzbare Wärmeversorgung des angebotenen Gebäudes können zeitlich auseinanderfallen. Eine Übergabe in diesem Zeitraum darf nicht allein auf den einen Netzwiederanlauftermin gestützt werden.
Auch das Zweiwochenschema lässt die Stationsinbetriebnahme gesondert folgen
Das zweite aktuelle SWM-Schema sieht eine Unterbrechung über zwei Umstellwochen vor. Dort startet die Heizwasserversorgung des Netzes am Freitag der zweiten Woche; die neue Station kann ab dem anschließenden Montag in Betrieb genommen werden. Ein anderer Ablaufzeitraum ändert damit nicht die grundsätzliche Trennung der beiden Leistungen. Für einen Interessenten mit einem festen Nutzungsbeginn ist entscheidend, welcher Ablauf für das konkrete Gebäude bestätigt wurde. Das Einwochenschema ist kein frei auswählbarer günstigerer Termin für jedes Objekt. Ebenso ist das Zweiwochenschema keine Behauptung, alle Münchner Umstellungen dauerten genau diesen Zeitraum oder jede Station sei danach automatisch fertig.
Der Stationsumbau kann länger als das Netzfenster dauern
Beide aktuellen Schemata weisen darauf hin, dass der Stationsumbau in der Regel länger dauert als die jeweilige Umstellwoche beziehungsweise die Umstellwochen. Ein Eigentümer darf deshalb den gesamten eigenen Leistungsumfang nicht einfach mit dem zeitlich begrenzten Netzfenster gleichsetzen. Für einen Verkauf vor Abschluss der Arbeiten bleibt die tatsächlich noch erforderliche Bauleistung eine eigene Käuferaufgabe. Für einen Verkauf nach dem Umbau ist wiederum die erreichte Ausführung maßgeblich. Ein bereits beendeter Eingriff am öffentlichen Netz macht eine unfertige Hausstation nicht zu einer abgeschlossenen Anlage. Die beiden Zeitangaben betreffen unterschiedliche Arbeitsgegenstände und müssen zum beabsichtigten Übergabezustand passen.
Eine erforderliche Zwischenversorgung ist eine eigene technische Leistung
In den aktuellen Schemata steht die bedarfsweise Organisation einer provisorischen Wärmeversorgung auf der Aufgabenseite der Eigentümer. Das betrifft eine mögliche Überbrückung der Unterbrechung und ist von der späteren dauerhaften Heizwasserstation zu unterscheiden. Ob eine solche Lösung benötigt wird, richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung des Gebäudes. Ein Kaufinteressent mit durchgehendem Wärmebedarf muss deshalb einen anderen Übergang berücksichtigen als eine Konstellation, in der die Unterbrechung innerhalb des bestätigten Ablaufs tragbar ist. Eine provisorische Anlage ist auch nicht allein deshalb eine abgeschlossene Dauerumrüstung, weil vorübergehend wieder Wärme bereitsteht. Beide Leistungen haben unterschiedliche Aufgaben im tatsächlichen Versorgungszustand.
Die Abschaltung berührt Heizung und zentrales Warmwasser
Die SWM-Seite beschreibt die Unterbrechung für die Zentralheizung und die zentrale Warmwasserversorgung des gesamten Gebäudes. Der Medienwechsel ist deshalb nicht nur eine abstrakte technische Maßnahme außerhalb des Hauses. Die tatsächlich angeschlossene Nutzung beeinflusst, welche Wirkung das Umstellfenster für das angebotene Objekt hat. Eine unabhängig versorgte Einrichtung ist anders zu betrachten als ein an die zentrale Fernwärme angeschlossener Verbrauch. Aus einer allgemeinen Gebäudeadresse lässt sich diese Zuordnung nicht für jede Einheit ablesen. Für die Käuferentscheidung zählt der reale Versorgungsaufbau. Eine vorhandene Ersatzmöglichkeit in einem einzelnen Bereich bestätigt nicht automatisch die unveränderte Versorgung aller anderen zentral angeschlossenen Teile.
Montage und Inbetriebsetzung sind zwei unterschiedliche Leistungen
Nach Ziffer 7 der ergänzenden SWM-Bedingungen erfolgt die Inbetriebsetzung durch die SWM oder durch ein von ihnen beauftragtes Installationsunternehmen. Beantragt wird sie von dem Unternehmen, das die Arbeiten ausgeführt hat, mit den vorgesehenen Vordrucken. Ein fertig aussehender Stationsaufbau belegt deshalb noch nicht die bereits erfolgte Inbetriebsetzung. Auch die Beauftragung einer Fachfirma ist nicht gleichbedeutend damit, dass jedes von ihr gewählte Datum schon der bestätigte Wiederbeginn der Versorgung wäre. Für einen Käufer kann eine vollständig montierte, aber noch nicht in Betrieb gesetzte Station eine andere Leistung darstellen als eine laufende Anlage. Der tatsächliche Ausführungsstand bleibt dafür entscheidend.
Die Kontrolle der Sekundäranlage bleibt fachlich gesondert
Die SWM beantworten ausdrücklich, dass sie nicht das Sekundärsystem und die gesamte Heizungsanlage nach der Umstellung auf ordnungsgemäßes Arbeiten prüfen. Dafür ist das beauftragte Heizungs- oder Installationsunternehmen zuständig. Eine auf der Netzseite erfolgreich durchgeführte Arbeit ist damit kein umfassendes Funktionsurteil über das gesamte Hausheizungssystem. Für einen Verkauf nach abgeschlossener Umrüstung sollte der beschriebene technische Erfolg zu dem tatsächlich bestätigten Umfang passen. Eine neue Primärstation kann vorhanden sein, während eine Eigenschaft der nachgeschalteten Anlage eine eigene Prüfung benötigt. Diese Abgrenzung ist besonders wichtig, wenn ein Kaufpreisangebot bereits eine vollständig funktionierende Gesamtanlage voraussetzt.
Auch die Heizraumkontrolle hat einen bestimmten Umfang
Nach den SWM-FAQ prüft zunächst das beauftragte Unternehmen, ob der Heizraum den technischen Anschlussbedingungen für die Umstellung entspricht. Am Tag der Inbetriebsetzung wird der Heizraum im letzten Schritt auch von den SWM kontrolliert. Diese Aussage betrifft den Heizraum und die Anschlussbedingungen, nicht pauschal sämtliche Räume oder Bauteile des Hauses. Für einen Interessenten lassen sich daraus unterschiedliche Prüfgegenstände erkennen: die Stations- und Anschlussseite einerseits sowie die im Gebäude nachgeschaltete Wärmeverteilung andererseits. Ein Kontrolltermin für den einen Gegenstand sollte nicht als umfassende Abnahme jedes anderen Gegenstands beschrieben werden. Maßgeblich bleibt die tatsächlich erbrachte und bestätigte technische Leistung.
Eine vergebliche Inbetriebsetzung kann eine eigene Kostenposition auslösen
Die ergänzenden Bedingungen sehen für die Inbetriebsetzung einen Pauschalbetrag nach dem zugehörigen Preisblatt vor. Sie erfassen auch einen vergeblichen Termin, wenn die SWM vor Ort erschienen sind und der Kunde das Ausbleiben der Inbetriebsetzung zu vertreten hat, etwa wegen festgestellter Mängel an der Kundenanlage. Daraus folgt keine pauschale Kostenfolge jeder Verzögerung, unabhängig von ihrer Ursache. Für einen Verkauf mit noch ausstehendem Stationsstart ist aber die tatsächliche Fertigstellung wirtschaftlich relevant. Ein nur nominell vereinbarter Termin ersetzt den passenden Anlagenzustand nicht. Ein aktueller konkreter Eurobetrag oder die Anwendbarkeit auf einen individuellen Kundenvertrag wird hier nicht behauptet.
Der Umstellungszuschuss folgt Anschlusswert und Anlagenalter
Die SWM veröffentlichen für die Umstellung der Übergabestation einen einmaligen Zuschuss. Seine Berechnung verbindet einen Sockelbetrag, einen gegebenenfalls hinzukommenden größenabhängigen Betrag auf Grundlage des gültigen Anschlusswerts und einen Faktor für das Anlagenalter. Diese Größen beschreiben die geförderte Ausgangsanlage; sie sind nicht dasselbe wie die Rechnung des ausführenden Unternehmens. Zwei Gebäude mit unterschiedlich alter oder unterschiedlich dimensionierter Station können deshalb nach dem veröffentlichten Modell verschiedene Zuschusshöhen haben. Für die Verkaufsrechnung ist die tatsächlich bestätigte Unterstützung von den gesamten verbleibenden Umbaukosten zu trennen. Aus der bloßen Lage im Dampfnetz folgt kein einheitlicher pauschaler Zahlbetrag für jedes Haus.
Das veröffentlichte Beispiel ist keine Kostenübernahme des ganzen Umbaus
Die SWM erläutern ihr Modell mit einem Anschlusswert von dreihundert Kilowatt und einem Anlagenalter von fünf Jahren. Aus dem Sockelbetrag von 4.250 Euro und dem größenabhängigen Betrag von 4.500 Euro entstehen zunächst 8.750 Euro. Der Altersfaktor von achtzig Prozent ergibt in diesem veröffentlichten Beispiel 7.000 Euro Zuschuss. Damit ist jedoch weder der Preis eines bestimmten Stationsumbaus beschrieben noch der verbleibende Eigenaufwand eines Verkaufsobjekts festgelegt. Für den Vergleich eines bereits umgerüsteten mit einem noch umzurüstenden Haus bleibt die tatsächlich geschuldete Gesamtleistung maßgeblich. Eine erwartete Unterstützung und eine schon erhaltene Zahlung sind ebenfalls unterschiedliche wirtschaftliche Stände.
Der Veröffentlichungsstand ersetzt keine Zuschussbestätigung für den Käufer
Ein Eigentümerwechsel und eine Zuschussauszahlung sind nicht allein aufgrund desselben Gebäudes bereits vollständig geklärt. Die veröffentlichte SWM-Seite beschreibt den Zuschuss und den Nachweis des Anlagenalters, bestätigt aber hier keinen individuellen Empfängerwechsel. Ein Verkäufer sollte deshalb keine automatische Auszahlung an den Käufer oder eine bereits vollständig finanzierte Umrüstung zusagen. Für die weitere Abstimmung sind tatsächliche Zusage, Zahlung und noch offene Leistung getrennt zu benennen. Diese praktische Klärung gehört neben den bestätigten technischen Stand. Sie wird nicht dadurch erledigt, dass in einem Exposé ein allgemein veröffentlichtes Zuschussbeispiel genannt oder rechnerisch vom gewünschten Kaufpreis abgezogen wird.
Die ältere Checkliste trägt keine heutige Wiederanlaufgarantie
Die weiterhin verlinkte ältere Checkliste nennt einen anderen Ablauf mit Fertigstellung am Mittwoch und Inbetriebsetzung ab Donnerstag. Die beiden neueren Ein- und Zweiwochenschemata trennen dagegen den freitäglichen Netzstart von einer möglichen Stationsinbetriebnahme ab dem folgenden Montag. Aus diesen unterschiedlichen Veröffentlichungen wird hier kein für jede Adresse verbindlicher Termin zusammengesetzt. Der konkret mitgeteilte Ablauf ist gesondert zu bestätigen. Auch das Wort möglich ist keine Zusage einer tatsächlich erledigten Stationsleistung. Die historischen Unterlagen bleiben als solche erkennbar; eine frühere Checkliste darf eine heute offene Terminfrage nicht durch den günstigsten dort auffindbaren Wochentag scheinbar beantworten.
Den erreichten Zustand mit dem gewünschten Verkauf vergleichen
Für einen Verkauf vor dem Umbau zählen die konkret verbleibenden Arbeiten und ein realistischer Übergabezustand. Ein Verkauf nach der Umrüstung beschreibt eine andere Leistung, wenn neue Station, zugehörige Primärteile und tatsächliche Inbetriebsetzung bereits erreicht sind. Eine rein sichtbare Montage oder der öffentliche Netzstart allein genügt dafür nicht. Aus einer technischen Verbesserung folgt zudem kein fest zugesagter Mehrerlös. Vergleichen Sie den eigenen noch nötigen Aufwand und die nutzbare Anlage, die ein Käufer tatsächlich erhält. Bei einem festen Übergabetermin müssen die noch offenen Arbeiten und mögliche Unterbrechungen im Angebot erkennbar bleiben.
Mit dem tatsächlichen Anlagenstand weiterplanen
Sie können eine persönliche Verkaufseinschätzung mit dem vorhandenen Stationsaufbau, dem mitgeteilten Umstellfenster und dem tatsächlich erreichten Umbau verbinden. Benennen Sie, was bereits ausgeführt oder bestätigt ist und welcher Schritt noch fehlt. Technische Auslegung, konkrete Schnittstelle und Terminbestätigung bleiben bei den zuständigen Fachleuten. Der neue Text verspricht weder eine individuelle Netzverfügbarkeit noch eine vollständige Heizungsabnahme. So lässt sich das Verkaufsobjekt nach seinem wirklichen Zustand beschreiben, während ein noch offener Stationsumbau als konkrete verbleibende Leistung sichtbar bleibt.
Was möchten Sie für Ihr Eigentum klären?
Sie können den nächsten Schritt mit Ihrer eigenen Immobilie verbinden. Schildern Sie Ihre Frage in der Verkaufsanfrage und bitten Sie um eine persönliche erste Einschätzung.
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Quellen und Lesestand
Quellen gelesen am 30. Oktober 2026. Allgemeine Arbeitshinweise ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
- SWM: Ausbau und Modernisierung des Fernwärmenetzes, vollständiger Haupttext mit FAQ und Zuschussbeispiel
- SWM: Ergänzende Bedingungen München, gültig ab 1. Januar 2026; ganze Seiten 1 und 2 mit vollständigen Abschnitten 1 bis 8
- SWM: Ablaufschema für eine Umstellwoche, beide Seiten vollständig (PDF-Metadaten: 28. September 2026)
- SWM: Ablaufschema für zwei Umstellwochen, beide Seiten vollständig (PDF-Metadaten: 28. September 2026)
- SWM: Checkliste Umstellung Fernwärme-Anschluss, ganze Seite; älterer Ablauf gegenüber neueren Schemata begrenzt